ist Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es um die Verwaltung Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oder um die Verwaltung Ihrer Zinshäuser geht.
Die Erlaubnis gemäß § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 der Gewerbeordnung (GewO) liegt vor.
Die Verwaltung Ihrer Immobilien erfolgt durch die Einzelfirma.